Lesezeit: 3 min

Alternative zum Tourismus - Quarantäne im Hotel

Ärztegewerkschaft plädiert für Quarantäne im Hotel statt häuslicher Isolation

Trotz Lockdown Light bleiben die Corona-Fallzahlen im Moment noch hoch. Vor allem für Corona-Infizierte eines Mehrpersonen-Haushalts ist es schwierig, sich nicht gegenseitig anzustecken. Um in diesen Fällen die Situation zu erleichtern und im selben Zug das Gastgewerbe bzw. die Hotellerie zu unterstützen, schlägt die Ärztegewerkschaft Marburger Bund vor, Infizierten die Quarantäne in Hotels zu ermöglichen.

von gastroticker.de

Inhalt

Ein Badezimmer. Eine Küche. Wer nicht alleine lebt und positiv getestet wurde, hat eine sehr hohe Chance andere Personen im Hausstand anzustecken. Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund fordert daher eine Alternative zur häuslichen Quarantäne: die Quarantäne im Hotel.

Warum Quarantäne im Hotel?

Für Infizierte, die nicht alleine leben, ist es schwierig, sich zu Hause zu isolieren. Positiv Getestete sollten daher das Angebot bekommen, die zehntägige Quarantäne in einem Hotel zu verbringen. So könnten Infektionen im häuslichen Umfeld reduziert werden. Das Angebot soll freiwillig sein und nur für Menschen gelten, die keine oder nur schwache Symptome haben. Eine solche Regelung hätte nicht nur den Vorteil, die Infektion von Familienmitgliedern zu verhindern, sondern käme nebenbei auch Hotels und Pensionen zugute. Die Kosten für die Unterbringung soll gemäß dem Vorschlag des Marburger Bundes der Staat übernehmen. Einige Hoteliers unterstützen bereits die Forderung der Ärztegewerkschaft. So zum Beispiel Anita Wandinger, Inhaberin des Awa Hotels in München. Sie meint: „Wenn die Gäste bei der Buchung angeben, dass sie sich in Quarantäne begeben möchten, bietet unser Hygienekonzept alle Möglichkeiten, die Beherbergung entsprechend sicher für unsere Mitarbeiter und die anderen Gäste zu handhaben.“ Eine Win-Win-Situation von der schlussendlich das Gastgewerbe profitieren würde, jedoch auch den hohen Fallzahlen entgegengewirkt werden könnte. Mehr zum Thema Hygienekonzept lesen Sie in diesem Beitrag des Gastrotickers.

FAQ

Gastro-Experten beantworten Ihre Fragen

Kommentare

Antwort Gastroticker 20. Januar 2022 10:29

Die coronabedingte Überbrückungshilfe IV kann nur bei einem Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent beantragt werden. Als Referenzmonat wird der gleiche Monat aus dem Jahr 2019 herangezogen. Die Beantragung kann allerdings nur über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder Buchprüfer erfolgen.

Stelle eine Frage

Unser Autor

gastroticker.de

Andere lesen auch

19. Oktober 2020
Aktuelle Umfragen zeigen das Potenzial für bargeldloses Bezahlen auch für Kleinbeträge
16. November 2020
Ärztegewerkschaft plädiert für Quarantäne im Hotel statt häuslicher Isolation
23. November 2020
Online-Plattform mit kostenloser Online-Bestellfunktion
30. November 2020
Was die angekündigte Mehrweg-Pflicht für die Gastronomen bedeutet!
4. Januar 2021
Wie Gastronomie und Hotellerie trotz Corona-Pandemie erfolgreich bleiben können
4. Januar 2021
DEHOGA und NGG appellieren an Bundesregierung, Ausbildung in Hotellerie und Gastronomie zu fördern
11. Januar 2021
Insgesamt positiveres Geschäftsklima soll ab Frühjahr 2021 für wirtschaftlichen Aufschwung sorgen
18. Januar 2021
Wie zukunftsfähig sind Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf
25. Januar 2021
DEHOGA spricht sich dagegen aus
1. Februar 2021
Das ändert sich für die Gastronomie