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Corona-Update für das Gastgewerbe

Die Corona-Lage in Deutschland bleibt angespannt, doch es gibt für die Gastronomie und Hotellerie einige Gründe zur Hoffnung. Wir geben Ihnen einen Überblick, welche neuen Corona-Auflagen für das Gastgewerbe ab Februar 2022 in Kraft treten und welche Regeln es aktuell zu beachten gibt.

von Julia Vießmann
Inhalt

Verlängerung von Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2022, Aussicht auf Corona-Lockerungen ab März 2022, Verlängerung der verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen sowie der Sonderregelung zur Antragsberechtigung bei freiwilligen Schließungen in der Überbrückungshilfe IV bis Ende Februar und Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro ab Oktober 2022 – diese Änderungen treten ab Februar 2022 für die Gastronomie und Hotellerie in Kraft. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Übersicht über Gastgewerbe-Regelungen & Corona-Dashboard

Der DEHOGA-Bundesverband bietet unter diesem Link eine aktuelle Übersicht über die Auflagen für das Gastgewerbe, 2G-, 2G-Plus- sowie 3G-Regeln, Regelungen für Beschäftigte, Sperrzeiten sowie Testpflichten für Gäste in den einzelnen Bundesländern.

Das Robert-Koch-Institut informiert auf seinem RKI-Dashboard tagesaktuell über den Stand der Corona-Infektionen in den Ländern und Landkreisen sowie über die Risikogebiete.

Verlängerung von Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2022

Die Bundesregierung plant eine Verlängerung des Kurzarbeitergelds um drei Monate bis Ende Juni 2022. Darüber berichtet die Deutsche Presse-Agentur und bezieht sich dabei auf den entsprechenden Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums. Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds soll so von 24 auf 28 Monate erhöht werden. Laut dem DEHOGA-Bundesverband sollen ebenso die Bezuschussung der Ausbildungsvergütungen sowie der Ausbildergehälter rückwirkend ab dem 01. Januar 2022 im Rahmen des Bundesprogrammes „Ausbildungsplätze sichern“ wieder ermöglicht werden.

Aussicht auf Corona-Lockerungen ab März 2022

Die Omikron-Welle in Deutschland ist auf dem Höhepunkt und führt aktuell zu täglich steigenden Infektionszahlen und Rekord-Inzidenzen. Bundesjustizminister Buschmann gibt dem Gastgewerbe jedoch Anlass zu Hoffnung und stellt weitreichende Lockerungen der Corona-Beschränkungen ab März 2022 in Aussicht. Begründet wird dies von den in der Regel milden Krankheitsverläufen und der stabilen Hospitalisierungsrate. Wichtige Voraussetzungen für Öffnungen und Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen seien aber, dass wie vom Robert-Koch-Institut prognostiziert, eine rückläufige Entwicklung der Fallzahlen ab Mitte Februar eintritt und kurzfristig keine neuen Virusvarianten auftreten. Dazu werden Bund und Länder in einer Sitzung am 16. Februar erneut beraten.

Verlängerung der verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen

Bundesweit entstehen weiterhin beträchtliche wirtschaftliche Schäden im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Aus diesem Grund hat am 31.01.2022 das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine erneute Verlängerung der verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen bekannt gegeben. Die Details der Verlängerung können im BMF-Schreiben unter folgendem Link eingesehen werden.

Verlängerung der Sonderregelung zur Antragsberechtigung bei freiwilligen Schließungen in der Überbrückungshilfe IV bis Ende Februar

Die Sonderreglung zur Antragsberechtigung bei freiwilligen Schließungen in der Überbrückungshilfe IV wurde unverändert bis Ende Februar verlängert (Link zu Überbrückungshilfe IV-FAQ). Weiterhin gelten folgende Regelungen: Wenn aufgrund von Corona-Beschränkungen (2G, 2G-Plus oder 3G) oder vergleichbaren Maßnahmen (Verbot touristischer Übernachtungen oder Sperrstundenregelungen) die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unwirtschaftlich ist, kann bei freiwilligen Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs der resultierende Umsatzeinbruch als coronabedingt anerkannt werden. Ob eine Unwirtschaftlichkeit vorliegt, prüft dabei der prüfende Dritte. Sollten die Antragsvoraussetzungen als erfüllt gelten, so kann die Überbrückungshilfe gewährt werden.

Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro ab Oktober 2022

Ab dem 01. Oktober 2022 soll der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro erhöht werden. Das geht aus dem Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) hervor. Von der Mindestlohnerhöhung sollen rund 6,2 Millionen Beschäftigte – darunter viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Gastronomie und Hotellerie – profitieren. Damit will der SPD-Politiker ein zentrales Wahlkampfversprechen seiner Partei umsetzen. Bereits zum 01. Juli 2022 soll die Lohnuntergrenze auf 10,45 Euro steigen, die Anhebung um 1,55 Euro auf 12 Euro zum 01. Oktober 2022 beträgt dementsprechend eine Steigerung von 15 Prozent. Die nächste Erhöhung soll von der Mindestlohnkommission erst zum 01.01.2024 geprüft werden.

Quellen:

https://www.dehoga-corona.de/auflagen-praxishilfen/verordnungen-der-bundeslaender/oeffnungstermine/

https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_0/

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.kurzarbeitergeld-in-der-coronakrise-hubertus-heil-will-sonderregelung-verlaengern.87ed5291-d92f-4448-8184-b978b440789d.html

https://rp-online.de/politik/deutschland/corona-justizminister-buschmann-stellt-lockerungen-fuer-maerz-in-aussicht_aid-65836781

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/lockerungen-corona-101.html

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2022-01-31-steuerliche-massnahmen-zur-beruecksichtigung-der-auswirkungen-des-coronavirus.pdf?__blob=publicationFile&v=1

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-IV/ueberbrueckungshilfe-iv.html

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/mindestlohn-heil-gesetzentwurf-100.html