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Corona-Update für das Gastgewerbe: Arbeitsschutz und Kurzarbeit

Diese Änderungen gelten ab Mai 2022

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung läuft zum 25. Mai aus, die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird ausgeweitet und die Isolationspflicht wird verkürzt. Was das für die Gastronomie und Hotellerie bedeutet, erfahren Sie in unserem Corona-Update für das Gastgewerbe.

von Julia Vießmann

Inhalt

Übersicht über Gastgewerbe-Regelungen & Corona-Dashboard

Der DEHOGA-Bundesverband stellt online eine aktuelle Übersicht zu den Corona-Regelungen im Gastgewerbe, Verlinkungen zu relevanten Websites der Landesregierungen und die aktuellen Corona-Zahlen in den einzelnen Bundesländern zur Verfügung.

Das Robert-Koch-Institut informiert auf seinem RKI-Dashboard tagesaktuell über den Stand der Corona-Infektionen in den Ländern und Landkreisen sowie über die Risikogebiete.

Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 25. Mai 2022

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV), die seit dem 20. März 2022 bundesweit gültig war, läuft zum 25. Mai 2022 aus. Das bedeutet für die Gastronomie und Hotellerie, dass Basisschutzmaßnahmen zum Infektionsschutz bei der Arbeit, wie beispielsweise das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern, Maßnahmen zur Kontaktreduzierung, verstärkte Hygienerichtlinien und regelmäßige betriebliche Testangebote nicht mehr verpflichtend sind.

Deutlicher Rückgang der Kurzarbeitenden im Gastgewerbe im April 2022

Die Bundesagentur für Arbeit und das ifo Institut berichteten von einem kräftigen Rückgang der Kurzarbeit im Gastgewerbe im April 2022. Im Vergleich zu schätzungsweise 196.000 Kurzarbeitenden im März 2022 hat sich die Zahl der Kurzarbeitenden im April 2022 mit einem Rückgang auf etwa 90.000 mehr als halbiert. 

Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022

Mit dem Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz wurde die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Damit wird die maximale Bezugsdauer für die erhöhten Kurzarbeitergeldsätze von 24 auf 28 Monate ausgeweitet. Diese verlängerte Bezugsdauer trat rückwirkend zum 1. März 2022 in Kraft. Gastgewerbliche Betriebe, die im März 2022 die alte Bezugsdauer ausgeschöpft haben, können mittels formloser Verlängerungsanzeige angeben, dass die Kurzarbeit weiter fortbesteht.

Verkürzung der Isolationspflicht auf 5 Tage seit Mai 2022

Anfang Mai 2022 hat das Robert-Koch-Institut seine Empfehlungen zu Isolierung und Quarantäne bei einer Corona-Infektion bzw. für Kontaktpersonen angepasst. Für positiv getestete Personen wird die vorgeschriebene Isolationspflicht auf fünf Tage verkürzt. Nach Tag fünf wird darüber hinaus empfohlen, sich mit einem Antigen-Schnelltest negativ zu testen. Kontaktpersonen von Infizierten wird die Einhaltung einer fünftägigen Quarantäne, die Reduzierung von Kontakten und das tägliche Testen mit Antigen-Schnelltests empfohlen. Die landesspezifischen Quarantäne- und Isolationsregelungen können unter folgender Übersicht des DEHOGA-Bundesverbands eingesehen werden.

FAQ

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Kommentare

Antwort Gastroticker 20. Januar 2022 10:29

Die coronabedingte Überbrückungshilfe IV kann nur bei einem Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent beantragt werden. Als Referenzmonat wird der gleiche Monat aus dem Jahr 2019 herangezogen. Die Beantragung kann allerdings nur über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder Buchprüfer erfolgen.

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Unser Autor

Julia Vießmann
Redaktion gastroticker.de

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