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Corona-Update für das Gastgewerbe

Ab August 2021 gelten einige neue Corona-Regeln für das Gastgewerbe. Wir geben Ihnen einen Überblick über die aktuellen Änderungen und zeigen auf, welche Regeln es in der Gastronomie und Hotellerie zu beachten gibt.

Inhalt

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 10. August 2021 neue Beschlüsse gefasst. Wir bringen Sie hinsichtlich der wichtigsten Änderungen auf den neusten Stand. 

Übersicht über Gastgewerbe-Regelungen & Corona-Dashboard

Der DEHOGA Bundesverband bietet unter diesem Link eine aktuelle Übersicht über die Öffnungstermine, Testpflichten und Regelungen für das Gastgewerbe in den einzelnen Bundesländern. Das Robert-Koch-Institut informiert auf seinem RKI-Dashboard tagesaktuell über den Stand der Corona-Infektionen in den Ländern und Landkreisen sowie über die Risikogebiete. 

3G-Regel für das Gastgewerbe ab dem 23. August

Spätestens ab dem 23. August soll die 3G-Regel in Kraft treten. Diese regelt den Zutritt zu Innengastronomie, Veranstaltungen in Innenräumen und bei Beherbergung. Dabei soll nur Geimpften, Genesenen oder Getesteten mit einem maximal 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest oder PCR-Test Einlass gewährt werden. Dies gilt für alle Personen ab einem Alter von 6 Jahren. Länder können die 3G-Regel ganz oder teilweise aussetzen, wenn in einem Landkreis die 7-Tage-Inzidenz unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner bleibt. 

Kein erneuter Lockdown & Ende von kostenlosen Bürgertests

Nach insgesamt 9 Monaten Lockdown erholt sich das Gastgewerbe nur langsam von den Folgen der Pandemie. Laut einer aktuellen Branchenumfrage des DEHOGA Bundesverbands im August 2021 bangen weiterhin 37,2 Prozent der Betriebe aufgrund fehlender Umsätze um ihre Existenz. 23,6 Prozent der befragten Hotels und Restaurants sehen sich sogar konkret vor einer Betriebsaufgabe. Wegen dieser Lage stellte Bundesgesundheitsminister Spahn dem Gastgewerbe in Aussicht, dass es keinen erneuten Lockdown im Herbst und Winter mehr geben werde. Des Weiteren sollen angesichts der ausreichenden Impfangebote für alle Bürger die kostenlosen Antigen-Schnelltests ab dem 11. Oktober 2021 beendet werden. Ausnahmen bilden Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (v. a. Schwangere sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren). 

Verlängerung von Corona-Hilfen, Kurzarbeitergeld & Arbeitsschutzmaßnahmen

Die Bundesregierung strebt an, die Corona-Hilfen ein weiteres Mal zu verlängern. Insbesondere werden dabei die Einschränkungen der Wirtschaftlichkeit durch die Corona-Maßnahmen bei Großveranstaltungen, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, Bars und Clubs berücksichtigt. Die Überbrückungshilfen für Unternehmen sind bislang bis Ende September 2021 befristet. Bundeswirtschaftsminister Altmaier und Bundesfinanzminister Scholz planen, diese bis Ende des Jahres 2021 auszuweiten. Ebenso soll der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert werden. Die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung zur Verhinderung betrieblicher Infektionen sollen weiterhin stetig an die aktuelle Situation werden. Insbesondere gilt dies für die Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung von betrieblichen Hygienekonzepten sowie für die Verpflichtung zu Testangeboten.