Lesezeit: 2 min

Gastronomie & Hotellerie

Der zweite Lockdown hat viele Gastronomen und Hoteliers erneut vor große finanzielle Herausforderungen gestellt. Die Bundesregierung hat daher weitere Corona-Hilfspakete geschnürt. Neben den November- und Dezember-Hilfen und der Überbrückungshilfe II ist nun auch die Überbrückungshilfe III geplant und überarbeitet worden.

Inhalt

Um die Substanz der deutschen Wirtschaft trotz eines verlängerten Lockdowns zu erhalten, hat das Wirtschaftsministerium die Überbrückungshilfe III noch einmal erweitert und aufgestockt. Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Was sieht die Überbrückungshilfe III vor?

Mit der Überbrückungshilfe III können Unternehmen monatlich maximal bis zu 1,5 Millionen Euro Förderung erhalten. Bisher waren 200.000 Euro bzw. 500.000 Euro vorgesehen. Die Obergrenze liegt jedoch bei einem Zuschuss von max. vier Millionen Euro pro Unternehmen. Folgende Verbesserungen sind vorgesehen: Keine Differenzierung mehr bei der Förderung: Alle Unternehmen mit weniger als 750 Millionen Euro Jahresumsatz und mehr als 30 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahresmonat können die gestaffelten Fixkostenzuschüsse für diesen Monat erhalten Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro für alle antragsberechtigten Unternehmen Anerkennung weiterer Kostenpositionen wie Investitionen Hygienekonzepte oder in Digitalisierung (z.B. Eintrittskosten in Liefer-Plattformen wie Lieferando) Anhebung der Förderhöchstgrenze auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Fördermonat bis zum Erreichen der Beihilfegrenze von vier Millionen Euro Weitere Informationen hat das Wirtschaftsministerium in diesem Flyer zusammengestellt.

Wieviel wird genau erstattet?

Die konkrete Höhe der Zuschüsse orientiert sich wie bislang am Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresmonat 2019 und ist gestaffelt: bei einem Umsatzrückgang von 30 bis 50 Prozent werden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet bei einem Umsatzrückgang von 50 Prozent bis 70 Prozent werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten gezahlt.

Wie kann die Überbrückungshilfe III beantragt werden?

Für die Antragstellung hat die Bundesregierung eine digitale Plattform eingerichtet: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Über diese Plattformen können Gastronomen und Hoteliers durch sogenannte „prüfende Dritte“ – also einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder vereidigten Buchprüfer – ab Februar einen Antrag stellen lassen. Hier geht es zum Antragslogin für „prüfende Dritte“. Die Auszahlung der Fördersummen erfolgen über das jeweilige Bundesland, in dem ein Gastronomiebetrieb oder Hotel ansässig ist. Geplant ist, mit den Abschlagszahlungen direkt im Februar 2021 zu beginnen. Fristen für laufende Corona-Hilfen verlängert Die Bundesregierung hat zudem die Antragsfristen für bereits laufende Hilfspakete verlängert. Die Überbrückungshilfe II kann bis zum 31. März 2021 eingereicht werden. Die November- und Dezemberhilfen können noch bis zum 30. April 2021 beantragt werden.