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Gastronomie im Lockdown

Der zweite Lockdown dieses Jahr ist seit einigen Tagen in Kraft. Vor allem die Gastronomie trifft es diesmal wieder hart. Doch der Außer-Haus-Verkauf ist weiterhin erlaubt und bietet eine zumindest passable Übergangslösung. So kann immerhin etwas Umsatz erwirtschaftet werden. Worauf Sie als Gastronom beim Außer-Haus-Verkauf achten sollten, lesen Sie hier.    

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Anders als im Frühling ereilt der Lockdown die Gastronomen diesmal nicht gänzlich unerwartet. Viele Häuser sind bereits vorbereitet und man hat sich auf das Außer-Haus-Geschäft eingestellt. Und wer sich im Frühjahr noch nicht mit der Option befasst hat, sollte sie jetzt auf jeden Fall in Betracht ziehen. Einige der wichtigen Punkte bei Lieferdienst und Take-Away-Lösungen sind der richtige Steuersatz, der nachhaltige Umgang mit Ressourcen und die Zusammenarbeit mit der passenden Plattform.  

Welcher Steuersatz gilt beim Außer-Haus-Verkauf?

Speisen, die geliefert oder abgeholt werden, sind aktuell nur mit 5 Prozent zu versteuern – zunächst bis zum 31.12.2020. Ob Sie die Steuersenkung an Ihre Kunden weitergeben, oder nicht entscheiden die Gastronomen individuell. Weitere Infos zum Mehrwertsteuersatz finden Sie in diesem Beitrag des Gastrotickers.

Schließen sich Außer-Haus-Verkauf und Nachhaltigkeit aus?

Beim Thema Take-Away und Lieferservice denken viele an Einmal- und Plastikverpackungen. Doch das muss nicht sein. Mit ein paar Anpassungen ist es durchaus möglich, auch einen nachhaltigen Abholservice mit Porzellan anzubieten. Mehr dazu finden Sie in diesem Beitrag des Gastrotickers. Da inzwischen nachhaltige Lösungen auch bei Verbrauchern häufig bevorzugt werden, möchten viele Kunden eigenes Geschirr oder Transportbehälter verwenden. Das ist laut Dr. Sieglinde Stähle vom Lebensmittelverband ebenfalls kein Problem. Wenn Kunden eigene Behälter mitbringen, sind folgende Punkte zu berücksichtigen: wenn möglich: die Kundenbehälter an einer Stelle halten, befüllen und schließen mit dem Geschirr nicht durch den kompletten Betrieb laufen idealerweise gibt es dafür vorgesehene Bereiche die Deckel von Behältnissen sollten vom Kunden abgenommen und – wenn möglich – auch von diesem wieder verschlossen werden direkten Kontakt möglichst minimieren und dazu beispielsweise Tabletts und Halter verwenden Abstellflächen (wie auch Tabletts und Halter) regelmäßig reinigen und desinfizieren Rechtlich trägt der Gastronom keine Verantwortung, wenn das Kundengeschirr ungeeignet ist oder zum Beispiel unerwünschte Stoffe abgibt. Aber: Bei Behältnissen mit zweifelhafter Eignung, etwa aufgrund des Materials oder wegen Verschmutzung, können dem Kunden eigene, unbedenkliche Verpackungen zur Mitnahme angeboten werden. Eine detailliertere Übersicht zum Thema sowie ein Merkblatt zum kostenlosen Download finden Sie auf der Seite des Lebensmittelverbandes.  

Ihren Außer-Haus-Verkauf bekannter machen – auf den idealen Plattformen

Wenn Ihre Gastronomie eine Webseite besitzt, sollten Sie hier natürlich zuerst auf die Liefer- oder Take-away Möglichkeiten hinweisen – möglichst plakativ. Aber auch die sozialen Netzwerke wie Facebook und Instagram sind dafür geeignet Ihren Außer-Haus-Verkauf bekannt zu machen. Wenn Sie die Gäste ohne Affinität zu den digitalen Medien auf den Geschmack bringen wollen, ist eine Anzeige im regionalen Anzeigenblatt oder der Wochenzeitung sinnvoll. Aktuell gibt es auch immer mehr Plattformen, die über die Lieferdienste von lokalen Unternehmen informieren. In Bayern gibt es zum Beispiel die Lokal-Helden, in NRW Dein-Lokal-nebenan. Auch unabhängige Plattformen wie Pepperfox ermöglichen die Suche nach Lokalen mit Außer-Haus-Angeboten. Der Eintrag in einer dieser Plattformen ist meist schnell erledigt und kostenfrei. Liefer-Apps, die den kompletten organisatorischen Ablauf wie Bestellung und Bezahlung übernehmen, sind eine weitere Möglichkeit, wie Sie Ihren Außer-Haus-Service gestalten können. Der Nachteil dabei: durch den Arbeitswegfall muss eine Provision gezahlt werden. Eine besonders bekannte Plattform dafür ist Lieferando. Infos zu der Plattform und wie Sie Ihr Restaurant bei Lieferando anmelden können, lesen Sie in diesem Beitrag des Gastrotickers.