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Impfpflicht für Restaurantbesucher und Hotelgäste?

DEHOGA spricht sich dagegen aus

Ende Dezember haben in Deutschland die ersten Impfungen gegen das Corona-Virus begonnen. Zeitgleich entspann sich unter Experten eine Diskussion darüber, was eine solche Impfung möglicherweise an Privilegien mit sich bringen könnte. Ob Fliegen, Restaurantbesuch oder Hotelaufenthalt – Sollten nur Menschen mit einer Corona-Impfung Zugang haben?

von gastroticker.de

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„Für diese Diskussion ist es aus unserer Sicht viel zu früh“, sagte Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Jetzt sei nicht die Zeit für solche Gedankenspiele. „Solange nicht ausreichend Impfstoff für alle zur Verfügung steht, brauchen wir nicht über Zugangsbeschränkungen zu sprechen.“

Diskriminierungsfreien Zugang zu Hotel & Gastro gewähren

Geimpft werden zunächst vor allem ältere Mitbürger. Für jüngere Leute steht derzeit noch gar nicht fest, wann sie überhaupt die Chance auf eine Impfung bekommen – so sie sich denn impfen lassen möchten. "Wenn ich als junger Mensch zu den letzten gehöre, die sich impfen lassen können, und vorher nicht ins Restaurant oder ins Hotel darf, könnte dies den Tatbestand der Diskriminierung erfüllen,“ betont Ingrid Hartges. Der DEHOGA plädiert dafür, auch weiterhin jedem einen diskriminierungsfreien Zugang zu Restaurants und Hotels zu gewähren. Alles andere sei nicht rechtens. Auch sonst gäbe es viele offene rechtliche Fragen: Wie steht es um die Impfung des Personals? Oder dürften sich Restaurantbetreiber überhaupt einen Impfausweis vorzeigen lassen? „Die Politik ist gefordert, hier für Klarheit zu sorgen“, so Hartges zur dpa.

Schnelltest statt Impfung?

Neben dem Nachweis einer Corona-Impfung ist auch immer wieder im Gespräch, ob mit Hilfe von Schnelltests ein besserer Schutz möglich sei. Gerade Diskotheken, Clubs oder Hotels sähen darin eine Chance, schneller wieder öffnen zu können. "Natürlich ziehen wir das in Erwägung als eine Branche, die von der Pandemie besonders hart getroffen ist“, so die DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin. Erstmal müssten dafür jedoch ausreichend Tests zur Verfügung stehen. Zudem sei unklar, wer in diesem Fall Schnelltests durchführen dürfe und wer die Kosten für die Tests trage. Derzeit gäbe es keine gesetzliche Grundlage, die einen Corona-Schnelltest oder eine Impfung vor dem Restaurant- oder Hotelbesuch zur Pflicht mache. Auch datenschutzrechtliche Hürden sprächen derzeit gegen eine solche Regelung.

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Kommentare

Antwort Gastroticker 20. Januar 2022 10:29

Die coronabedingte Überbrückungshilfe IV kann nur bei einem Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent beantragt werden. Als Referenzmonat wird der gleiche Monat aus dem Jahr 2019 herangezogen. Die Beantragung kann allerdings nur über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder Buchprüfer erfolgen.

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