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Mehrweg-Pflicht in der Gastronomie kommt

Was die angekündigte Mehrweg-Pflicht für die Gastronomen bedeutet!

Umweltministerin Schulze hat einen neuen Gesetzesentwurf angekündigt. Dessen Thematik: Mehrweg-Pflicht in der Gastronomie. Ziel ist es, unnötigen Müll zu vermeiden.

von gastroticker.de

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Gastronomen sollen dazu verpflichtet werden, für ihr Außer-Haus-Geschäft Mehrweg-Verpackungen zu nutzen. Greifen soll die Mehrweg-Pflicht ab 2022. Trotz des entfernten Fälligkeitsdatums wird der Zeitpunkt des Gesetzesentwurfs kritisiert.

Die Mehrweg-Pflicht: ein Überblick

Passend zu der Umsetzung des EU-Plastikverbots im Sommer soll nun auch in der Gastronomie weiter Müll eingespart werden. Betriebe, die to-go-Produkte anbieten, müssen angesichts der Mehrweg-Pflicht dann auch Behälter im Angebot haben, die wiederverwendbar sind. Für Gastronomen bedeutet das, eine unvermeidliche Investition in Mehrweg-Alternativen. Zusätzlich dazu müssen Cafés, Restaurants und Gastronomien Systeme für Rücknahme, Pfand und Reinigung entwickeln. Doch der Gesetzesentwurf sieht auch eine Ausnahme vor. Kleine Geschäfte, deren Verkaufsfläche weniger als 50 Quadratmeter beträgt und die höchstens drei Mitarbeiter beschäftigen, sollen von der Pflicht ausgenommen sein. In diesen Fällen soll es reichen, die Produkte auf Wunsch des Kunden in mitgebrachte Mehrwegbehälter abzufüllen. Hier finden Sie übrigens Tipps, was Sie bei mitgebrachten Mehrwegbehältern beachten müssen. Auch Betriebe, die Essen nur auf Tellern oder eingewickelt in Alufolie verkauft, sollen nicht betroffen sein.  Im Moment befindet sich der Gesetzentwurf bei den entsprechenden Fachverbänden zur Stellungnahme. DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges kritisiert vor allem den Zeitpunkt der Novelle. Sie kommentiert die geplante Mehrweg-Pflicht folgendermaßen: „Der Gesetzentwurf kommt zur Unzeit und geht völlig ohne Not über die Vorgaben der EU-Einwegkunststoffrichtlinie hinaus. Die geplanten Regelungen würden für viele Betriebe immense und unverhältnismäßige Kosten und Aufwand bedeuten! Das verpflichtende Vorhalten von Mehrwegbehältnissen inkl. Rücknahme, Logistik, Pfand, Reinigung usw. ist für die allermeisten Unternehmen schlicht nicht umsetzbar. Einer Branche, die mit dem Rücken zur Wand steht, jetzt mit einem solchen Vorstoß zu begegnen, ist eine wahre Zumutung.“ Übrigens:
Wie Sie einen nachhaltigen Abholservice mit Porzellan jetzt schon leicht umsetzen können, lesen Sie in diesem Beitrag. Die formschönen und nachhaltigen Coffee to go-Becher der Marken Bauscher, Tafelstern und Schönwald finden Sie übrigens auf den jeweiligen

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Kommentare

Antwort Gastroticker 20. Januar 2022 10:29

Die coronabedingte Überbrückungshilfe IV kann nur bei einem Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent beantragt werden. Als Referenzmonat wird der gleiche Monat aus dem Jahr 2019 herangezogen. Die Beantragung kann allerdings nur über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder Buchprüfer erfolgen.

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