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Mietausfall durch Corona-bedingten Lockdown

Mietausfall aufgrund von Corona ist kein Kündigungsgrund. Diese Sonderregelung galt vom 1. April bis 30. Juni 2020. Nun da Deutschland sich in einem zweiten Lockdown befindet, soll die Sonderregelung wieder geltend gemacht werden, fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).

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Neben dem Deutschen Gewerkschaftsbund wird die Forderung nach einer Wiederauflage des sogenannten „Mietenmoratoriums“ auch vom Deutschen Mieterbund (DMB) unterstützt. Damit sind Gewerbemieter zumindest durch einen Kündigungsschutz bei pandemiebedingtem Mietausfall abgesichert.

Aufgrund niedrigerer Einnahmen – Mietausfall zu erwarten

Der Lockdown light zwang viele Betriebe ihre Türen abermals zu schließen. Geringere Einnahmen sind die Folge. Nun warnt der Deutsche Mieterbund (DMB) davor, dass kleine und mittlere Unternehmen deshalb ihre Geschäftsräume unverschuldet verlieren könnten. Die Lösung: ein weiteres Mietenmoratorium. Schon beim ersten Lockdown im Frühjahr gab es ähnliche Probleme. Gewerbemieter konnten ihre Miete nicht zahlen – Mietausfall folgte. Daraufhin wurde der Kündigungsschutz beschlossen. Mit der Regelung sollte verhindert werden, dass Mieter oder Pächter gewerblicher Räume die Grundlage ihrer Erwerbstätigkeit verlieren. Der Haken: Der Beschluss, der vor der Kündigung bei Mietausfall schützte, galt nur vom 1. April bis 30. Juni 2020. Von mehreren Parteien wird nun eine Forderung nach einem erneuten Mietenmoratorium laut.

Stimmen zur Wiederauflage des Mietenmoratorium

Im Positionspapier des DGB heißt es: "Es war ein großer Fehler, dass die Bundesregierung die pandemiebedingten Verbraucher- und Mieterschutzbestimmungen zum 30. Juni hat auslaufen lassen.“ Die Gewerkschaftler gehen mit ihrer Forderung sogar noch einen Schritt weiter: Mietrückstände dürften, anders als bei der Regelung aus dem Frühjahr, nicht verzinst werden, heißt es da. Der DMB weist darauf hin, dass die Situation sich seit dem Frühjahr verschärft habe. Damals hätten es die meisten Mieter noch geschafft, ihre Miete zu bezahlen, indem sie andere Ausgaben eingeschränkt und Rücklagen eingesetzt hätten. Der DMB betont:  "Jetzt sind die Rücklagen aber aufgebraucht." Erforderlich sei deshalb "ein pandemiebedingter Kündigungsschutz auch für Gewerbemietverhältnisse sowie für in Zahlungsschwierigkeiten geratene Gewerbemieter.“ Auch Johannes Fechner, der verbraucherschutzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, unterstützt die Forderung nach einem neuen Mietenmoratorium: "Gerade wenn sich kleine Unternehmen und Selbstständige bislang durch die Corona-Krise kämpfen konnten, sollten wir sie dabei weiter unterstützen und das Kündigungsmoratorium verlängern.“ Die CDU sieht dagegen keinen Grund für eine Wiederauflage.  "Für eine Wiedereinführung des Mietenmoratoriums sehe ich weder Raum noch Rechtfertigung", sagte der CDU-Rechtsexperte Jan-Marco Luczak. Auch der Immobilienverband Deutschland (IVD) sieht die Mieter anderweitig genug geschützt. "Ein neues Kündigungsmoratorium ist aufgrund der vorhandenen Schutzschirme nicht notwendig", so Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland (IVD). Mehr zu den Schutzschirmen, wie den außerordentlichen Wirtschaftshilfen, finden Sie in diesem Beitrag des Gastrotickers.

Sie können Ihre Miete nicht zahlen – so gehen Sie vor

Wenn es sich abzeichnet, dass Sie Ihre Miete nicht zahlen können, sollten Sie auf jeden Fall folgendes beachten: Setzen Sie Ihre Mietzahlungen ohne eine Absprache mit dem Vermieter nicht einfach so aus. Versuchen Sie mit Ihrem Vermieter ins Gespräch zu kommen, um gemeinsam eine für beide Seiten gute Lösung zu finden. Bei Problemen mit dem Vermieter oder der zuständigen Bank ist es ratsam, einen Anwalt zu kontaktieren.