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Möglichkeit zur Kurzarbeit wird verlängert

Der Bundestag hat ein weiteres Maßnahmenpaket beschlossen. Damit werden die Sonderregeln zur Kurzarbeit über 2020 hinaus bis Ende 2021 verlängert.

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Im November-Lockdown sind viele gastronomische Betriebe wieder in die 100%-ige Kurzarbeit zurück. Das Kurzarbeitergeld schützt viele Beschäftigte in Hotels und Gaststätten vor der Entlassung. Jetzt steht fest, dass die Möglichkeit für Kurzarbeit bis Ende 2021 verlängert wird. 

Sonderregelungen gelten bis Ende 2021

Die diversen Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld sollten ursprünglich Ende 2020 auslaufen. Um die Arbeitgeber zu entlasten, wurde aber bereits im Oktober die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Nun wurde noch konkret beschlossen, dass die maximal mögliche Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate (maximal bis 31. Dezember 2021) verlängert wird. Außerdem soll das Kurzarbeitergeld auch 2021: ab dem vierten Bezugsmonat von 60 auf 70 Prozent erhöht werden (für Berufstätige mit Kindern von 67 auf 77 Prozent) ab dem siebten Monat in Kurzarbeit soll es weiterhin 80 Prozent (beziehungsweise 87 Prozent) des Lohns geben Profitieren sollen davon alle Beschäftigten, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit geschickt werden. Minijobs bis 450 Euro bleiben bis Ende 2021 generell anrechnungsfrei. Für die Verlängerung der Sonderregelungen ist ein Gesetz nötig. Es muss abschließend noch durch den Bundesrat, der bereits deutlich gemacht hat, dass es keine Einwände gibt.