Lesezeit: 3 min

NEUE Corona-Hilfen

Nach dem Beschluss des Bundes, einen zweiten Lockdown dieses Jahr in Kraft zu setzen, greifen gleichzeitig weitere Beschlüsse, um die Folgen für betroffene Branchen zu mildern. Um Unternehmen und Betriebe schnell und wirksam zu unterstützen, stockt die Bundesregierung die bestehenden Hilfsprogramme durch zusätzliche außerordentliche Wirtschaftshilfen auf.

Inhalt

Die beschlossenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass Betroffene glimpflich durch die Krise kommen und einer Schließungswelle entgegen wirken. Zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen zählt die Öffnung des Schnellkredits der KfW für kleine Unternehmen. Das soll für schnelle und dringend nötige Liquidität sorgen. Zusätzlich soll die Überbrückungshilfe auch 2021 fortgeführt und nochmals erweitert werden.

Außerordentliche Wirtschaftshilfen

Insgesamt stehen für die außerordentliche Wirtschaftshilfe 10 Milliarden Euro bereit. Anspruch darauf haben alle Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die aufgrund staatlicher Anordnung den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten: Kleine Unternehmen können eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes von November 2019 Bezugspunkt ist der durchschnittliche wöchentliche Umsatz im November 2019. Bei Unternehmen, die nach November 2019 gegründet wurden, gelten die Umsätze von Oktober 2020 als Maßstab. Für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten: Für größere Unternehmen gelten abweichende Prozentanteile vom Vorjahresumsatz. Die Höhe wird im Einzelnen anhand beihilferechtlicher Vorgaben ermittelt. Anderweitige Hilfen für den Zeitraum (zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe) werden vom Erstattungsbetrag abgezogen. Mögliche spätere Leistungen aus der Überbrückungshilfe für den Zeitraum werden angerechnet. Andere Leistungen für den Förderzeitraum wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld werden angerechnet - der Außer-Haus-Verkauf wird nicht angerechnet. Um die Hilfe zu beantragen, soll es zeitnah einen Antrag auf der Plattform der Überbrückungshilfe geben. Da die Umsetzung der Einzelheiten einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wird die Gewährung von Abschlagszahlungen geprüft.

KfW-Schnellkredit

Den KfW-Schnellkredit können künftig auch Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten nutzen. So können Unternehmen bei ihrer Hausbank zügig einen Kredit in Höhe von bis zu 300.000 Euro erhalten. Der Umsatz im Jahr 2019 bestimmt die genaue Summe. Eine Kreditrisikoprüfung findet nicht statt, der Bund übernimmt dafür das gesamte Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei. Mehr Informationen zum Schnellkredit finden Sie bei der KfW.

Überbrückungshilfe

Einen Überblick zu bereits bestehenden Überbrückungshilfe können Sie sich in diesem Beitrag des Gastrotickers verschaffen. Die Hilfen sollen ein weiteres Mal verlängert werden. Gleichzeitig sollen die Konditionen der Überbrückungshilfe III nochmals verbessert werden. An den Details arbeiten das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Hochdruck.