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Update zu den Novemberhilfen

Zusammen mit dem Beschluss des Lockdown Light, wurden auch Maßnahmen angekündigt, die Unternehmen und Betriebe schnell und wirksam während der Schließungen unterstützen sollen. Jetzt gibt es weitere Infos zu den sogenannten „Novemberhilfen“.

Inhalt

Damit die Novemberhilfen möglichst schnell bei den Betroffenen ankommen, sind nun erste Abschlagszahlungen geplant. An dem Verfahren für die regulären Auszahlungen wird währenddessen weiterhin mit Hochdruck gearbeitet.

Wie sehen die Abschlagszahlungen der Novemberhilfen aus?

Einen kurzen Überblick zu den Novemberhilfen finden Sie in diesem Beitrag des Gastrotickers. Ab Ende November werden dann für Unternehmen erste Abschlagszahlungen der Finanzhilfen gewährt. Das Verfahren umfasst folgende Punkte: Unternehmen erhalten einen Abschlag in Höhe von bis zu 50 Prozent ihrer beantragten Summe (max. 000 Euro). Die Antragstellung für Unternehmen erfolgt über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte). Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Überbrückungshilfe-Plattform. Start für die Antragstellung ist die letzte November-Woche (voraussichtlich: November 2020). Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen, wird es Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers geben.